Einführung Meldekanal für Hinweisgeber
Einführung Hinweisgebersystem
Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, liebe Mitglieder des Vorstands,
zum 16.12.2023 wurden durch europäische und bundesdeutsche Gesetzgebung (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) verpflichtet, ein Hinweisgebersystem, bekannter als Whistleblower-Richtlinie, einzuführen.
Das Hinweisgebersystem schützt alle hinweisgebenden Personen vor Nachteilen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Verstöße im Unternehmen erlangt haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende handelt.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitende, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Verstöße in folgenden Bereichen fallen in das Anwendungsgebiet des Hinweisgeberschutzgesetzes:
Datenschutzverstöße
Arbeitssicherheitsverstöße
Umweltschutzverstöße
finanzielles Fehlverhalten, wie Bestechung oder Steuerhinterziehung
Verstöße gegen das Mindestlohngesetzt
Diebstähle oder Bereicherung
Auch der Arbeiterwohnwahrt Kreisverband Salzland e.V. hat einen sicheren Kanal für die Meldung von Missständen eingerichtet. Sie finden diesen über folgenden Link oder durch das Scannen des QR-Codes.
https://verbaende-awo.intralean-cloud.de/public/melden/15
Alle gemeldeten Verstöße, gern auch anonym, gehen in einer internen Meldestelle ein. Der Eingang des Verstoßes wird dem Hinweisgeber innerhalb einer 7-Tage-Frist bestätigt. Die Meldung wird geprüft und gegebenenfalls Folgemaßnahmen in die Wege geleitet. Der Hinweisgeber wird innerhalb von 3 Monaten über die Abarbeitung informiert.
Unsere Hinweise zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer Daten:
Bild zur Meldung: Einführung Meldekanal für Hinweisgeber