Herzlich Willkommen auf der Homepage des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Salzland e.V.
Die Arbeiterwohlfahrt
Die AWO gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer Geschichte und ihres gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses ein Wohlfahrtsverband mit besonderer Prägung. In ihr haben sich Frauen und Männer als Mitglieder und als ehren- und hauptamtlich Tätige zusammengefunden, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken und um den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen. Leitsätze und Leitbild sind Grundlage für das Handeln in der Arbeiterwohlfahrt. Sie kennzeichnen Ziele, Aufgabenverständnis und Methoden der Arbeit. Mit dem Grundsatzprogramm legt die AWO ihre programmatische Ausrichtung fest.
Jetzt wird die AWO 100 Jahre alt und berichtet im folgenden Video über die jahrelange engagierte und soziale Arbeit.
Die Aufgaben im "Hauptamt"
Die über 150 Mitarbeiter*innen im Kreisverband arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen.
Zu unseren einzelnen Arbeitsbereichen und Einrichtungen zählen:
Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Haus Achterbahn“ in Schönebeck (Elbe)
Sozialpädagogische Familienhilfe
Kinder- und Jugendfreizeitzentrum „Teen Club“ in Barby
Kinderbetreuung
Kindertageseinrichtung „Haus des Kindes“ in Calbe (Saale)
Kindertageseinrichtung „Knirpsenland“ in Schönebeck (Elbe)
Kindertageseinrichtung „Elbkrabben“ in Schönebeck (Elbe)
Seniorenarbeit
Seniorenwohnpark "An der Stadtmauer" in Barby (Elbe)
Seniorenbüro in Schönebeck (Elbe)
Alten- und behindertengerechte Wohnanlage "Am Rusthof" in Barby (Elbe)
Begegnungsstätten in Calbe (Saale) und Schönebeck (Elbe)
Suchtberatung
Beratungsstellen für Suchtkranke und Suchtgefährdete
Fachstelle für Suchtprävention
Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen infolge Sucht
Tafel Schönebeck und Staßfurt und Hecklingen
8 Ausgabestellen mit über 1.500 Nutzern
Mittagsversorgung an den Standorten Calbe und Staßfurt
Nachbarschaftstreff Calbe
Der AWO Kreisverband Salzland e.V.
Der eingetragene Verein wurde 1991 gegründet. Seit über 25 Jahren engagieren sich haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen für die sozialen Belange im Salzlandkreis.
Zum Kreisverband gehören die zwei Ortsvereine: Schönebeck und Barby. Die Mitglieder der Ortsvereine und des Kreisverbandes wählen in der Mitgliedervollversammlung den Vorstand des Kreisverbandes. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Kreisverband mit seinen hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Er ist dessen oberstes Gremium und seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Der Vorstand wird in einem Rhythmus von 4 Jahren von den AWO-Mitgliedern gewählt.
Satzung AWO KV Salzland e.V.
Vorsitzender
Mario Kannegießer
1. Stellvertreterin
Heidemarie Wünsche
2. Stellvertreter
Torsten Haberstroh
Beisitzer*innen
Annette Jungmann
Bert Knoblauch
Heidrun Krause-Marzinkowski
Karsten Doll
Eva von Angern
Saskia Schenk
Geschäftsführerin
Ines Grimm-Hübner (besondere Vertreterin nach §30 BGB)
Kontaktadresse
Otto-Kohle-Str. 23
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel.: 03928.70 20 10
Fax: 03928.70 20 25
Informationen für Mitarbeiter*innen:
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgebersystem schützt alle hinweisgebenden Personen vor Nachteilen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Verstöße im Unternehmen erlangt haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende handelt.
Verstöße in folgenden Bereichen fallen in das Anwendungsgebiet des Hinweisgeberschutzgesetzes:
Datenschutzverstöße
Arbeitssicherheitsverstöße
Umweltschutzverstöße
finanzielles Fehlverhalten, wie Bestechung oder Steuerhinterziehung
Verstöße gegen das Mindestlohngesetzt
Diebstähle oder Bereicherung
Auch der Arbeiterwohnwahrt Kreisverband Salzland e.V. hat einen sicheren Kanal für die Meldung von Missständen eingerichtet. Sie finden diesen über folgenden Link oder durch das Scannen des QR-Codes.
https://verbaende-awo.intralean-cloud.de/public/melden/15
Oder nutzen Sie den QR-Code:
Datenschutz Hinweisgebersystem
Alle gemeldeten Verstöße, gern auch anonym, gehen in einer internen Meldestelle ein. Der Eingang des Verstoßes wird dem Hinweisgeber innerhalb einer 7-Tage-Frist bestätigt. Die Meldung wird geprüft und gegebenenfalls Folgemaßnahmen in die Wege geleitet. Der Hinweisgeber wird innerhalb von 3 Monaten über die Abarbeitung informiert.
Download-Bereich für Mitarbeiter*innen:
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